Die Kurse dienen dem Stress- und Ressourcenmanagement, sowie der Förderung von Entspannung und sind zertifiziert nach §§ 20,
20 a und 20 b SGB V durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). ZPP-zertifizierte Präventionskurse sind von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden kassenabhängig in unterschiedlicher Höhe, zweimal pro Jahr, durch gesetzliche Krankenkassen bezuschusst.
Unternehmen ermöglicht die Zertifizierung die Geltendmachung des Steuerfreibetrags für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG.
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